Dies ist ebenso klar zu verneinen. Zwar trifft es zu, dass ein streng wissenschaftlicher, quasi mathematischer Beweis dafür, dass B..... F........ durch eine vom Angeklagten abgefeuerte Kugel starb, nicht erbracht werden kann, weil das entsprechende Projektil nicht gefunden wurde und dementsprechend auch nicht einer bestimmten Waffe zugeordnet werden konnte.