Akten Bel. 7.1]). Gemäss den polizeilichen Feststellungen herrschte im relevanten Zeitpunkt trockene Witterung mit leichter Bewölkung. Es war nahezu Vollmond, und die Temperatur betrug rund 10° C (Fasz. 1 Bel. 1 S. 2, Bel. 2 S. 10). 3.3 X... Y......... selbst gab an der kriminalgerichtlichen Verhandlung im Wesentlichen Folgendes zu Protokoll (fl. Akten Bel. 9): "Es ist richtig, dass ich Abend des 28.04.1999 früh ins Bett gegangen bin. Ich hatte einen strengen Tag hinter mir und auch einiges an Alkohol getrunken. Es stimmt in etwa, dass ich (wie ich es in der ersten Befragung bei der Polizei angegeben hatte) wegen irgendwelchen Geräuschen aufgewacht bin.