Die Identität des zweiten Beteiligten konnte bis heute nicht zweifelsfrei geklärt werden. Weiter wurden auf dem Vorplatz (Gartensitzplatz) bei der Hausecke sieben Hülsen eines Tombac-Mantel-Geschosses, Kal. 9 mm Luger, TOZ Kopp, sichergestellt. Ebenfalls sichergestellt wurde die vom Angeklagten verwendete, auf einem Gartenstuhl deponierte Pistole Smith & Wesson, Kal. 9 mm (Fasz. 1 Bel. 1 f.; vgl. dazu auch unten Erw. 8.2). Die Distanz zwischen dem Gartensitzplatz der Familie Y......... und dem Fundort der Leiche auf dem Fussweg betrug rund 50 Meter (Fasz. 1 Bel. 2 S. 2, 24 f., Bel. 35 [Fotodokumentation]; der Verteidiger spricht von 54 Metern [fl. Akten Bel.