Aufgrund seiner Fingerabdrücke konnte der Verstorbene, der einen kroatischen Reisepass auf den Namen R........... K...... auf sich trug, später als B..... F........ (geb. ........1950, jugoslawischer Staatsangehöriger) identifiziert werden. Auch A...... F........, die Schwester von B..... F........, konnte den Verstorbenen aufgrund eines Fotos identifizieren. B..... F........ war wegen Einbruchdiebstählen vorbestraft und zur Festnahme ausgeschrieben. Bei der Leichenschau stellte der Amtsarzt beim Getöteten schwere Kopfverletzungen fest.