Y......... eine vorsätzliche Tötung sowie ein vollendeter Versuch der vorsätzlichen Tötung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft führt aus, der Angeklagte habe am Abend des 28.04.1999 auf dem Gartensitzplatz seines Einfamilienhauses zwei Männer festgestellt, die einzubrechen versucht hätten. Als diese den Angeklagten und seine Frau erblickt hätten, seien sie sogleich und ohne Beute geflohen. Obwohl der Angeklagte ohne weiteres habe erkennen können, dass die Einbrecher die Flucht angetreten hätten, habe er ihnen dann in sog. Combatstellung hinterhergeschossen, wobei er ihren Tod zumindest in Kauf genommen habe.