Dabei geht es um Fälle einer akuten Drucksituation, in welcher jemand aufgrund eines unmittelbar vorausgehenden Entschlusses einen anderen Menschen tötet. Dieser Zustand (Affekt) lässt sich als kurzschlüssige, direkte Umsetzung primitiv triebhafter, stark gefühlsbetonter Strebungen beschreiben, bei denen sich eine denkende und willentliche Verarbeitung nicht einschalten konnte (Rehberg/Schmid, a.a.O., S. 7 [im Anschluss an Binder, Der juristische und psychiatrische Massstab bei der Beurteilung der Tötungsdelikte, ZStrR 67/1952 S. 318]). Oder anders ausgedrückt: