2.1 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.04.1999 insgesamt 7 Schüsse in die Richtung zweier flüchtender Männer abgegeben, d.h. diesen hinterhergeschossen zu haben. Dabei soll er einen der Flüchtenden tödlich getroffen haben, während der andere entkommen konnte. Die Staatsanwaltschaft beantragt in diesem Zusammenhang einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung nach Art. 111 StGB sowie wegen vollendeten Versuchs der vorsätzlichen Tötung nach Art. 111 in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB.