Der zweite Einbrecher sei entkommen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Erwägungen verwiesen (vgl. insbesondere auch die Zusammenfassung in Erw. 7). Erwägungen 1. Im Beweis Die vom Verteidiger an der kriminalgerichtlichen Verhandlung neu aufgelegten Fotos und Pläne werden zu den Akten genommen (fl. Akten Bel. 7.2-8). Ansonsten ist der urteilsrelevante Sachverhalt hinreichend abgeklärt, weshalb sich weitere Beweiserhebungen erübrigen.