Als die beiden Männer den Angeklagten und dessen Frau erblickt hätten, seien sie allerdings sogleich geflohen, ohne je das Haus betreten oder irgendetwas mitgenommen zu haben. Obwohl der Angeklagte klar habe erkennen können, dass die Einbrecher die Flucht angetreten hätten und kein Angriff auf ihn resp. seine Frau erfolge oder noch erfolgen würde, habe er ihnen dann in sog. Combatstellung hinterhergeschossen, wobei er ihren Tod zumindest in Kauf genommen habe.