Y......... wird eine vorsätzliche Tötung und zusätzlich ein vollendeter Versuch der vorsätzlichen Tötung zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft führt in der Anklageschrift im Wesentlichen aus, er habe am Abend des 28.04.1999 kurz nach 21.15 Uhr auf dem Gartensitzplatz seines neu erstellten Einfamilienhauses im ........quartier in Emmenbrücke zwei Männer festgestellt, die ins Haus einzubrechen versucht hätten. Als die beiden Männer den Angeklagten und dessen Frau erblickt hätten, seien sie allerdings sogleich geflohen, ohne je das Haus betreten oder irgendetwas mitgenommen zu haben.