{"Signatur": "LU_BZG_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2001-06-29", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_BZG_001_KG-01-01-8_2001-06-29.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=484", "Checksum": "699d7e7e64ce83f7917402607ccaa47e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["KG 01 01 8"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Erstinstanzliche Gerichte 29.06.2001 KG 01 01 8"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Erstinstanzliche Gerichte 29.06.2001 KG 01 01 8"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Erstinstanzliche Gerichte 29.06.2001 KG 01 01 8"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Erstinstanzliche Gerichte "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Erstinstanzliche Gerichte "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Erstinstanzliche Gerichte "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kriminalgericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. Tötungsdelikt von Emmen. | Strafrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:15:50", "Checksum": "ccf0700a923dca9b47313818c8d3bc8a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Erstinstanzliche Gerichte 29.06.2001 KG 01 01 8\nRegeste:\nArt. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. Tötungsdelikt von Emmen. | Strafrecht\n\n beiden Männer wegrannten. Ich wusste ja nicht, was sie wollten (einbrechen oder auf uns losgehen). Nachdem sie hinter den Sträuchern verschwunden waren, sah ich gar nichts mehr. Ich sah nicht, ob sie sich versteckten usw. Eventuell befürchtete ich, dass sie es auf mich oder meine Familie abgesehen hätten. Ich weiss nicht, ob die beiden geflüchtet sind. Sie sind einfach weggegangen. Ich hatte Angst, dass sie zurückkämen. Es ist richtig, dass ich mehrere Schüsse abgab. Es waren zwei Serien zu drei bis vier Schüssen. Vor den Schüssen war es nicht zu einem Wortwechsel mit meiner Frau gekommen; auch hatte ich den Einbrechern nichts zugerufen. Als ich schoss, hatte ich vor allem extreme Angst. Ich wollte mit den Schüssen bezwecken, dass die Einbrecher weggehen und merken, dass ein Widerstand da ist. Zwischen der ersten und der zweiten Schussserie hörte ich nichts. Ich wusste auch nicht, wo die Einbrecher waren. Hinter den Büschen könnte man in alle Richtungen gehen. Ich wollte die Einbrecher mit den Schüssen in die Flucht schlagen. Es wäre auch möglich, dass ich einem Angriff zuvorkommen wollte. Einen Denkzettel verpassen und dafür sorgen, dass die Einbrecher nie mehr in Versuchung kommen, bei mir einzubrechen, wollte ich nicht. Auch wollte ich ihnen nicht die Flucht verunmöglichen, damit sie verhaftet werden konnten. Verletzen oder gar töten wollte ich sie auf keinen Fall. Soweit ich mich erinnern kann, hörte ich zuerst ein bis zwei Schüsse. Dann gab ich Warnschüsse in Richtung Wald ab. Es stimmt, dass ich dies bereits am Anfang der Untersuchung vorgebracht hatte. Im Verlauf der Untersuchung wurde mir dann aber gesagt, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass jemand vor mir geschossen habe. Ich begann dann an mir zu zweifeln. Am Schluss der Untersuchung sagte ich dann, es sei sicher, dass nicht auf mich geschossen worden sei. Jetzt bin ich diesbezüglich nicht mehr sicher. Es ist richtig, dass ich die Schüsse beidhändig, d.h. in sog. Combatstellung, abgab. Auch trifft es zu, dass ich der Polizei gegenüber gesagt habe, dass ich in einem 45°-Winkel geschossen habe. 45° verstehe ich als die Hälfte des rechten Winkels. Effektiv war die Schussrichtung eher tiefer. Ich schoss leicht aufwärts Richtung Wald. 90° wären senkrecht nach oben gewesen. Effektiv waren es eher weniger als 45°, aber nicht geradeaus. Ich zielte nicht gegen unten, weil der Boden aus Verbundstein besteht. Ein Schuss nach unten wäre gefährlich gewesen. Der Verbundsteinboden reicht recht weit. Zur Frage, ob ich in Richtung des vermuteten Fluchtwegs der beiden Einbrecher gezielt habe, ist zu sagen, dass ich ihre Fluchtrichtung nicht kannte. Es kam dann später aber heraus, dass es die besagte Richtung war. Die ursprüngliche Fluchtrichtung hatte ich schon gesehen. Ich habe in diese Richtung geschossen, aber mehr nach oben. Ich finde nicht, dass ich ein geübter Schütze bin. Einer meiner Kollegen veranstaltet Schiesskurse. Ich habe einen solchen Kurs besucht, aber nicht abgeschlossen. Ich war vier bis fünf Abende dort. Als ich vor dem Haus stand, fühlte ich mich eher noch mehr bedroht. Ich befürchtete, die Einbrecher könnten zurückkommen. Nach der zweiten Schussserie ging ich rechts ums Haus herum, um nachzusehen. Dann kam ich zurück. Vor allem nach der ersten Schuss-serie hatte ich starke Angst. Ich hörte gar nichts. In der damaligen Situation war ich total nervös. Ich hatte geschlafen und einige Gläser Rotwein getrunken. Ich war auch sehr müde. Meine Frau war im Haus recht nervös gewesen. In welcher Verfassung sie sich draussen befand, weiss ich nicht. Nachher ist sie zusammengebrochen. Ich brach nicht zusammen; ich hatte eine Art Schock und zitterte. Wie ich heute darüber denke, ist schwer zu sagen. Ich hätte wohl keine Warnschüsse abgeben sollen. Es ist schwer zu beurteilen, ob mein damaliges Verhalten richtig oder falsch war. Ich denke sicher, dass die Warnschüsse Richtung Wald falsch waren. Es war gefährlich, denn es hätten dort Leute sein können. Es stimmt, dass meine Frau mir gesagt hatte, es seien Einbrecher da, und ich solle meine Knarre mitnehmen. Warum sie dies sagte, weiss ich nicht. Sie hatte wohl Angst. Allgemein war sie eher gegen Waffen. Wir hatten zuvor nicht miteinander darüber gesprochen, dass man bei einem Einbruch die Knarre verwenden würde. Zu den Aussagen verschiedener Zeugen, wonach ich im Zusammenhang mit der Schussabgabe etwas gerufen haben soll, ist zu sagen, dass es schon möglich ist, dass ich etwas rief. Ich weiss aber nicht mehr, was ich allenfalls rief. Die beiden Männer sah ich bis zu den Sträuchern. Bis dorthin leuchtete die Sitzplatzlampe, die mit einem Bewegungsmelder versehen ist, den Platz aus. Es war relativ hell dort. Hinter den Sträuchern war es jedoch dunkel. Die Sträucher waren damals noch neu. Sie waren etwa 1 bis 1,5 Meter hoch und nicht stark im Laub. Ich schoss nicht in die Luft, denn ich stand etwa einen Meter vor dem Haus neben dem Fenster. Eventuell hätte ich sonst ins Vordach geschossen. Dies kam mir aber erst später in den Sinn. Es war wohl instinktiv. Damals ist mir dies nicht durch den Kopf gegangen. Die Tatwaffe hatte ich gekauft, weil ich Freude an mechanischen Sachen habe. Ich hatte sie zum Sammeln und aus Freude daran gekauft. Dies wird zwei bis vier Jahre vor der Tat gewesen sein. Ich weiss nicht, warum das Magazin mit abgespitzter Munition in der Waffe eingesetzt war. Eventuell war dies noch vom Umzug her. Die Waffe war auch noch von einer Schiessübung her im Köfferchen. Als meine Frau sagte, es seien Einbrecher da, dachte ich, es seien wohl kaum wirklich Einbrecher. Ich weiss nicht, weshalb ich nicht die Polizei angerufen habe. Ich habe im Haus kein Licht angezündet, als ich"}