{"Signatur": "LU_BZG_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2001-06-29", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_BZG_001_KG-01-01-8_2001-06-29.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=484", "Checksum": "699d7e7e64ce83f7917402607ccaa47e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["KG 01 01 8"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Erstinstanzliche Gerichte 29.06.2001 KG 01 01 8"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Erstinstanzliche Gerichte 29.06.2001 KG 01 01 8"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Erstinstanzliche Gerichte 29.06.2001 KG 01 01 8"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Erstinstanzliche Gerichte "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Erstinstanzliche Gerichte "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Erstinstanzliche Gerichte "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kriminalgericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. 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S. 1, 8, 22 f., 27, 30], Bel. 7-9, 31, 34 [Obduktionsgutachten], 35 [Fotodokumentation, einschliesslich Obduktion]; Fasz. 3 Bel. 5, 15). Vor dem Haus der Familie Y......... konnte der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Luzern zwei verschiedene Schuhspuren sichern. Eine der beiden Spuren stammt vom verstorbenen B..... F......... Die Identität des zweiten Beteiligten konnte bis heute nicht zweifelsfrei geklärt werden. Weiter wurden auf dem Vorplatz (Gartensitzplatz) bei der Hausecke sieben Hülsen eines Tombac-Mantel-Geschosses, Kal. 9 mm Luger, TOZ Kopp, sichergestellt. Ebenfalls sichergestellt wurde die vom Angeklagten verwendete, auf einem Gartenstuhl deponierte Pistole Smith & Wesson, Kal. 9 mm (Fasz. 1 Bel. 1 f.; vgl. dazu auch unten Erw. 8.2). Die Distanz zwischen dem Gartensitzplatz der Familie Y......... und dem Fundort der Leiche auf dem Fussweg betrug rund 50 Meter (Fasz. 1 Bel. 2 S. 2, 24 f., Bel. 35 [Fotodokumentation]; der Verteidiger spricht von 54 Metern [fl. Akten Bel. 7.1]). Gemäss den polizeilichen Feststellungen herrschte im relevanten Zeitpunkt trockene Witterung mit leichter Bewölkung. Es war nahezu Vollmond, und die Temperatur betrug rund 10° C (Fasz. 1 Bel. 1 S. 2, Bel. 2 S. 10). 3.3 X... Y......... selbst gab an der kriminalgerichtlichen Verhandlung im Wesentlichen Folgendes zu Protokoll (fl. Akten Bel. 9): \"Es ist richtig, dass ich Abend des 28.04.1999 früh ins Bett gegangen bin. Ich hatte einen strengen Tag hinter mir und auch einiges an Alkohol getrunken. Es stimmt in etwa, dass ich (wie ich es in der ersten Befragung bei der Polizei angegeben hatte) wegen irgendwelchen Geräuschen aufgewacht bin. Ein paar Sekunden später rief meine Frau, ich solle nachsehen, es seien zwei Einbrecher da. Ich hatte die Geräusche selbst gehört, und meine Frau hatte mich auch noch mehrfach darauf aufmerksam gemacht. Es ist auch richtig, dass meine Frau mich aufforderte, meine Waffe zu nehmen und nachzusehen, was los sei. In der Folge nahm ich die Pistole vom Kleiderschrank. Ich glaube, dass das Magazin eingesetzt war. Um damit schiessen zu können, war nur noch eine Ladebewegung erforderlich. Diese Pistole hat keinen Sicherungshebel. Die Waffe war stets im Schlafzimmer auf dem Schrank deponiert. Ich weiss auch nicht genau, warum. Jedenfalls musste die Waffe wegen der Kinder an einem hoch gelegenen Ort gelagert sein. Vielleicht hatte ich sie aus Angst im Schlafzimmer deponiert. Ich habe mir dies nie überlegt. Eigentlich war mir nicht klar, dass ich die Waffe gegen Angriffe auf mich oder auf meine Familienangehörigen einsetzen würde. Wenn meine Frau mich nicht dazu aufgefordert hätte, hätte ich wohl die Waffe nicht mitgenommen, um Nachschau zu halten. Als ich die Treppe vom Schlaftrakt zum Wohntrakt hinunterging, hörte ich verdächtige Geräusche. Es hörte sich an wie ein starkes Kratzen oder 'Murksen'. Ich befürchtete damals eigentlich nicht, dass jemand einbrechen wolle oder es auf meine Familie abgesehen hätte. Vielmehr dachte ich zuerst an ein Tier oder an Kollegen, die einen Scherz machten. Ich glaube aber doch, dass ich mich auch bedroht fühlte. Es war total ungewiss. Es stimmt, dass ich vom Korridor aus draussen vor dem Küchenfenster zwei Personen sah, die sich daran machten, das Fenster aufzubrechen. Ich sah zwei Gesichter, und zwar während des Bruchteils einer Sekunde. Ich sah auch, dass es sich um Erwachsene handelte. Dies war von der Grösse her usw. klar. Der Fenstersims ist rund einen Meter hoch. Ich sah deshalb den oberen Teil der beiden Personen. Ich sah zwei Männer ohne Bart. Eigentlich war für mich schon klar, dass es fremde Personen waren. Wenn es Kollegen gewesen wären, dann hätte ich sie sicher erkannt. Ich hatte aber geschlafen und Alkohol konsumiert. Ich sah schon, dass es fremde Leute waren (...). Im Übrigen wären Bekannte kaum ans Küchenfenster gekommen. Es ist richtig, dass in der Küche kein Licht eingeschaltet war, so dass ich selbst von aussen nicht gesehen werden konnte. Ich entschloss mich dann, sofort mit der Pistole in der Hand durch die Terrassenglastüre auf den Vorplatz/Terrasse zu gehen (...). Die Pistole hielt ich in der rechten Hand. Sie war nach unten gerichtet, soweit ich weiss. Ich denke, ich habe die Ladebewegung noch in der Küche gemacht. Warum ich dann aus dem Haus gegangen bin, obwohl dies gefährlich war, weiss ich nicht. Ich konnte es mir nicht überlegen. Eventuell war es ein Reflex. Es ist mir unerklärlich. Ich habe wie instinktiv gehandelt. Als ich auf dem Terrassenvorplatz war, sah ich zwei Gestalten, die Richtung Gestrüpp rannten. Die Distanz zwischen den Männern und mir war etwa so wie von meinem Platz im Kriminalgerichtssaal bis zum Gerichtspräsidenten. Ich sah, dass es Männer waren (...). Es ging sehr schnell. Die beiden Männer entfernten sich mit grossen Schritten in Richtung der Sträucher und verschwanden dahinter. Sie rannten erst weg, als ich hinausging. Meine Frau war unmittelbar nach mir ebenfalls vor das Haus getreten. Ich forderte sie nicht auf, im Haus zu bleiben. Ich merkte gar nicht, dass sie hinter mir stand. Ich sprach die beiden Männer auch nicht an. Jedenfalls wüsste ich dies nicht mehr. Vielleicht habe ich aber schon noch etwas gesagt. Das wäre möglich. Eigentlich fühlte ich mich bedroht, obwohl die"}