Die mediale Vorverurteilung führt zu einer Reduktion des Strafmasses um 10 %, gerundet 15 Tage, wovon 10 Tage im Zusammenhang mit "B." und 5 Tage auf die Delikte gegen "C." entfallen, womit netto 125 Tagessätze als Strafeinheiten resultieren (vgl. zur Aufteilung nachfolgend E. 7.7). 7.5.4. Die von der Anklagebehörde berechnete Tagessatzhöhe von Fr. 160.-- ist unbestritten und erscheint angemessen, zumal beim Beschuldigten keine Veränderungen in den persönlichen und finanziellen Verhältnissen eingetreten sind (AB 0.2 S. 1; UA Reg. 8). 7.6. Nach der Bemessung von Zahl und Höhe des Tagesatzes hat das Gericht darüber zu befinden, ob die Geldstrafe bedingt (Art.