Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung muss uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gelten, bei bekannten Persönlichkeiten von öffentlichem Interesse müsste dies seitens der Medien besonders beachtet und betont werden. Der Durchschnittsleser erhielt zum Teil einen etwas anderen Eindruck, entsprechend gab es viele negative Kommentare zu Lasten des Beschuldigten in den Sozialen Medien. Die mediale Vorverurteilung führt zu einer Reduktion des Strafmasses um 10 %, gerundet 15 Tage, wovon 10 Tage im Zusammenhang mit "B." und 5 Tage auf die Delikte gegen "C." entfallen, womit netto 125 Tagessätze als Strafeinheiten resultieren (vgl. zur Aufteilung nachfolgend E. 7.7).