Für die gesamte tierschutzspezifische Problematik des professionellen Reitsports sollte der Beschuldigte in der Öffentlichkeit nicht zum alleinigen Sündenbock statuiert werden. Es gab und gibt offenbar viele, die über eine sehr lange Zeit weggeschaut und nicht gehandelt haben, trotz ihrer Mitverantwortung für das Wohl der Pferde. Der Anklagebehörde kann ferner zugestimmt werden, dass nicht von längerfristiger Schmerzzufügung oder Schädigung ausgegangen werden muss, zumal die Pferde fast ununterbrochen auf Topniveau einsatzfähig blieben. Die subjektiven Strafzumessungsfaktoren wirken sich im Ergebnis neutral aus.