Ebenso führen die Misshandlungen des Wallachs "C.", bei denen das Pferd jedes Mal geblutet hat, bei der vom Zeugen E. eindrücklich beschriebenen schweren Misshandlung an der Wand der Halle – als bei ihm schwerstes Delikt – zu einer Straferhöhung von 30 Tagessätzen und bei den zwei anderen Vorfällen mit "C." um je 10 Tagessätze im Sinne des Asperationsprinzips. Es entfallen mithin 90 Tagesätze auf "B." und 50 Tagessätze auf "C.", was im Total eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen als Basis bzw. Strafeinheiten ergibt (siehe zum Begriff Strafeinheiten: BGer 6B_316/2017 vom 7. Juni 2017 E. 3).