Für diese Straftat wird eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen eingesetzt. Sie ist wegen des ebenfalls gravierenden Vorfalls rund eine Woche zuvor, wo die Stute etwas weniger verletzt wurde, angemessen mit 30 Tagen zu erhöhen. Ebenso führen die Misshandlungen des Wallachs "C.", bei denen das Pferd jedes Mal geblutet hat, bei der vom Zeugen E. eindrücklich beschriebenen schweren Misshandlung an der Wand der Halle – als bei ihm schwerstes Delikt – zu einer Straferhöhung von 30 Tagessätzen und bei den zwei anderen Vorfällen mit "C." um je 10 Tagessätze im Sinne des Asperationsprinzips.