Sein Einwand, er habe es "ganz sicher nicht bewusst" gemacht, ist schlichtweg falsch. Die Ausführungen im Plädoyer des Staatsanwaltes erweisen sich als zutreffend (AB 0.3 S. 6 ff.). 6.6. Die angeklagten Sachverhalte sind durch die Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und die oben beschriebenen Fotos bewiesen. Der Beschuldigte hat beim Trainieren der Pferde "B." und "C." das zulässige Mass mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten, bei der Stute "B." am 28. April 2016 und rund eine Woche davor, sowie beim Wallach "C." im Zeitraum von April 2014 bis Oktober 2017, jeweils begangen in seinem Reitzentrum in U..