Letzteres erklärt, weshalb es trotz den teils gravierenden Verletzungen jeweils keinen Tierarzt brauchte, da die medizinische Versorgung der Pferde mit dem Personal vor Ort erfolgen konnte, was auch vom Beschuldigten bestätigt wurde. Ebenso hat er letztlich zugegeben, dass er "C." durch den Peitscheneinsatz mehrfach Verletzungen zugefügt hat, jedoch nicht "übermässig" und "ganz sicher nicht bewusst" (UA Reg. 2 Beil. 45 ff.). Auch die Verteidigung findet – mit Ausnahme eines untauglichen Versuchs der Verharmlosung – keine Erklärung zur eindeutigen Zeugenaussage F.s (AB 0.4 S. 32 Ziff.