Er beschrieb eindrücklich, rund ein halbes Jahr vor den Vorfällen mit "B." gesehen zu haben, wie der Beschuldigte den Wallach an die Wand gestellt und abgeschlagen habe, wie bei den anderen beiden Vorfällen mit einer langen Peitsche auf dem Pferd sitzend, was 4-5 aufgeplatzte Hautstellen ergeben habe; beim Reiten seien die ersten Schläge passiert, nachher habe der Beschuldigte das Pferd an die Wand gestellt, da seien noch etwa zwei Schläge dazu gekommen. Einmal habe er sich auf Bitte einer Drittperson (F.) getraut, in die Halle zu gehen, damit das aufhöre; sonst habe er als Angestellter nichts dagegen machen können (UA Reg. 2 Beil. 70 f. Ziff.