Gleichwohl hat sie im Ergebnis unmissverständlich als Zeugin bestätigt, dass es bei "C." durch Peitschenschläge von A. mehrfach, drei-/viermal zu aufgeplatzten Adern an der hinteren Flanke gekommen ist (UA Reg. 2 Beil. 7 ff.). Diese Schilderung wird von den Zeugenaussagen E. bestätigt. Er beschrieb eindrücklich, rund ein halbes Jahr vor den Vorfällen mit "B." gesehen zu haben, wie der Beschuldigte den Wallach an die Wand gestellt und abgeschlagen habe, wie bei den anderen beiden Vorfällen mit einer langen Peitsche auf dem Pferd sitzend, was 4-5 aufgeplatzte Hautstellen ergeben habe;