Es kann hierzu auf die entlarvenden Aussagen des Beschuldigten verwiesen werden, wo er auf die Frage, ob er ausschliessen könne, dass er "B." mit der Peitsche Verletzungen zugefügt habe, geantwortet hat, dass sie vielleicht ein "Chräbeli", also einen Kratzer gehabt habe oder so was, aber normal habe er keine Peitsche gebraucht. Diese "Chräbeli" hätten nicht geblutet, seien aber logischerweise gepflegt, sprich desinfiziert worden. "B." habe sich im Frühling 2016 bei einem Sprung aus der Box verletzt. Sie sei einen Moment unregelmässig gelaufen. Sie habe sich Schürfungen am Bein zugezogen, die sie selber behandelt hätten, ohne Tierarzt.