A. habe auch sonst Pferde geschlagen, aber diesmal sei es auf jeden Fall blutiger gewesen, grausam, unten sei die Haut aufgeplatzt gewesen (UA Reg. 2 Beil. 113 Ziff. 71, Beil. 13 Ziff. 71 und Beil. 114 Ziff. 77 und 81). Der Vorfall war ein Grund für den Zeugen, das Arbeitsverhältnis beim Beschuldigten kurzum zu beenden (UA Reg. 2 Beil. 111 Ziff. 59). Bezeichnenderweise wollte der Beschuldigte verhindern, dass der Zeuge K. (verwertbare) Aussagen macht.