erst auf mehrfaches Nachfragen hin machte er genauere Angaben, an deren Wahrheit keinerlei Zweifel bestehen. K. hat es selber durch das Küchenfenster im Pausenraum gesehen und war sich zu 100 % sicher, dass der Beschuldigte am Wochenende des 22./23. April 2016 im Reitzentrum in U. in der Mittagspause der braunen Stute durch Misshandlung aufgeplatzte Haut am Unterbauch zugefügt hat, er habe das Pferd mit der Spitze der Peitsche geprügelt, das Blut habe getropft (UA Reg. 2 Beil. 9 ff. Ziff. 47 ff. und Beil. 111 Ziff. 61). A. habe auch sonst Pferde geschlagen, aber diesmal sei es auf jeden Fall blutiger gewesen, grausam, unten sei die Haut aufgeplatzt gewesen (UA Reg. 2 Beil.