Der Beschuldigte hat am 28. April 2016 beim Reiten der Stute "B." sie durch starke Peitschenhiebe an der Flanke und am Unterbauch verletzt, so dass es aufgerissene, offene, blutende Wunden in der Haut gegeben hat (UA Reg. 2 Beil. 51 ff.). Für den ebenfalls angeklagten Vorfall eine Woche zuvor existieren die sehr eindrücklichen Schilderungen des fachkundigen Zeugen K.. Er ist gelernter Pferdewirt mit Schwerpunkt Rennreiter und wollte zunächst den Beschuldigten nicht konkret belasten; erst auf mehrfaches Nachfragen hin machte er genauere Angaben, an deren Wahrheit keinerlei Zweifel bestehen.