Als Zeuge hatte G. seinen Befund unter Wahrheitspflicht bestätigt (UA Reg. 2 Beil. 30 Ziff. 40). Die optische Veränderung innerhalb eines Tages kann seiner Meinung nach u.a. mit Medikamenteneinsatz erklärt werden, zudem bluteten die Wunden am 29. April 2016 nicht mehr und es war keine Salbe mehr sichtbar darauf (UA Reg. 2 Beil. 31 Ziff. 45 ff.). Auf Verlangen des Besitzers hat der Tierarzt der Stute eine Schmerzspritze verabreicht. Die Zeugen beschrieben das Kerngeschehen wie auch die weiteren Umstände sehr genau, detailreich und übereinstimmend, inklusive der inneren Gefühlslage.