6.3. Stute "B." ("B.") Die detailgenaue Schilderung der Tatausführung durch den Zeugen E. wird durch den Tierarztbericht vom 29. April 2016 eindeutig bestätigt. G. hält darin unmissverständlich fest, obschon er sich im Übrigen eher zurückhaltend äussert, dass das Pferd zahlreiche deutliche Spuren von eindeutig übermässiger Bein-/Sporen- und Peitschen-Einwirkung am Körper aufweist (UA Reg. 2 Beil. 33); seine Fotos stimmen mit jenen des Anzeigestellers E. überein. Als Zeuge hatte G. seinen Befund unter Wahrheitspflicht bestätigt (UA Reg. 2 Beil.