Demgegenüber zielen die formellen Einwände allesamt ins Leere. Dass die Fotos von E. am 28. April 2016 gemacht wurden, beweist der Beschuldigte mit seiner (zutreffenden) Aussage vor Gericht indirekt selber, wonach er erst in den frühen Morgenstunden jenes Donnerstages mit "B." von einer Reitveranstaltung zurückgekehrt war, bei der vom dortigen Veterinär keine Verletzungen an der Stute festgestellt wurden (AB 0.2 S. 2 Ziff. 4). Am darauf folgenden Freitag 29. April 2016 wurde der entsprechende Arztbericht von Dr. G. (in Deutsch und Französisch) und die Fotos erstellt.