Es handelte sich um teure Springpferde im Spitzensport, zu denen (sonst) sehr Sorge getragen wurde. Wenn die Zeugen sich als Verschwörer gegen den Beschuldigten spezifisch abgesprochen hätten, wären ihre Aussagen gezielter und besser abgestimmt ausgefallen. Die Pferde wurden einzig vom Beschuldigten geritten, die Angestellten hatten keinerlei Interesse an Verletzungen, im Gegenteil. Die Wundverletzungen der Pferde können sie sich nicht selber zugefügt haben, was jeder Laie weiss und auch von den Hauptbelastungszeugen bestätigt wurde. Die gegenteiligen Mutmassungen des Beschuldigten stellen untaugliche Schutzbehauptungen dar und beweisen seinen Argumentationsnotstand;