Der Beschuldigte war stets bemüht, seine Züchtigungen der Pferde zu beschönigen bzw. zu verharmlosen und fälschlicherweise mit dem Reitsport zu erklären, mit Begriffen wie "Peitschli, Fitzli, Chräbeli" oder mit der Peitsche "guseln" (AB 0.2 S. 2 f.). Den unnötigen Einsatz einer langen Dressur-Peitsche in den Springtrainings vermochte er nicht zu erklären. Überdies versuchte er von Anfang an, in der Strafuntersuchung praktisch alle relevanten Zeugen einzuschüchtern oder jedenfalls von Aussagen abzuhalten, was ebenfalls kein gutes Licht auf ihn wirft.