Zum Gespräch mit dem Besitzer H. wollte er keine Angaben machen. Zur Zeugenaussage F., wonach diese circa drei- bis viermal gesehen habe, dass bei "C." eine Ader geplatzt sei, nachdem A. ihn mit einer Peitsche geschlagen hatte, antwortete er, "das glaube ich nicht, dass es von einer Peitsche gekommen ist" (UA Reg. 2 Beil. 45 Ziff. 60). Weshalb alsdann der Beschuldigte mit der neuen Behauptung vor Gericht, er habe "B." nie mit Sporen oder Peitsche geritten (AB 0.2 S. 1 Ziff. 3 und S. 2 Ziff. 6 f.), nachweislich und völlig unnötigerweise gelogen hat, bleibt sein Geheimnis;