Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden" (Ethik im Pferdesport – Teil I, Die Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes, abrufbar unter: 6. Beweiswürdigung und Subsumtion 6.1. Zunächst gilt es in allgemeiner Hinsicht festzustellen, dass die Zeugenaussagen, welche zur Sache erfolgten, grundsätzlich glaubwürdig sind. Alle oben zitierten Zeugen haben sich offenkundig um Sachlichkeit bemüht, niemand wollte den Beschuldigten unnötig belasten.