In den deutschen Richtlinien aus dem Jahr 1995 wird im Grundsatz 8 festgehalten: "Die Nutzung des Pferdes im Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden" (Ethik im Pferdesport – Teil I, Die Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes, abrufbar unter: 6. Beweiswürdigung und Subsumtion