Dessen Ziffer 4 lautet: "Jede Nutzung des Pferdes orientiert sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen, seiner Leistungsbereitschaft und seinem körperlichen und geistigen Wohlergehen". Ziffer 5 lautet: Jedes Vorgehen, das Angst, Leid oder Schmerz verursacht, ist abzulehnen. Und bei "III. Ethische Grundsätze im Wettkampfsport" wird in Ziff. 1 betont: "Das Wohlergehen der Pferde und die sportliche Fairness haben bei Wettkämpfen stets Vorrang gegenüber persönlichem Ehrgeiz und kommerziellen Interessen". Man hat sich dabei an Deutschland (Deutsche Reiterliche Vereinigung) orientiert. In den deutschen Richtlinien aus dem Jahr 1995 wird im Grundsatz 8 festgehalten: