zur Anwendung. Wird ein Tier vernachlässigt, dass bei diesem wegen schlechter Haltung tatsächlich Belastungen insbesondere in Form von Schmerzen oder Leiden auftreten, geht die Misshandlung als Verletzungsdelikt der Vernachlässigung als abstraktes Gefährdungsdelikt vor (Bolliger/Richner/Rüttimann, a.a.O., S. 109 f.). 5.5. Für den Reitsport in der Schweiz gibt es den Ethik-Codex des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS), verabschiedet an der Mitgliederversammlung vom 27. Oktober 2018. Dessen Ziffer 4 lautet: "Jede Nutzung des Pferdes orientiert sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen, seiner Leistungsbereitschaft und seinem körperlichen und geistigen Wohlergehen".