Sie habe nie Pferde beim Beschuldigten gesehen, die Wunden dieser Art aufgewiesen hätten. Auf Vorhalt der Aussage von E., wonach er gesehen habe, wie der Beschuldigte "B." drei, vier Schläge mit der Peitsche verpasst habe, antwortete L., sie könne sich nicht vorstellen, dass das passiert sein soll. Wenn E. sage, dass dies passiert sein soll, dann sei das seine Aussage. Während der Zeit, in der sie beim Beschuldigten gearbeitet habe, sei "B." nie jemals derart verletzt gewesen, dass ein Tierarzt habe beigezogen werden müssen (UA Reg. 2 Beil. 94 f.). Letzteres ist offenkundig falsch, da am Freitag 29. April 2016 der Tierarzt G. wegen "B." auf Verlangen des Besitzers vor Ort war.