Bei der staatsanwaltlichen Zeugeneinvernahme vom 4. Dezember 2018 sagte sie aus, sie sei von Januar bis September 2016 beim Beschuldigten tätig gewesen. Sie habe die Fotos im V. gesehen, wisse aber nicht, wer diese Fotos gemacht habe, oder welches Pferd darauf abgebildet sei. Sie habe die fraglichen Verletzungen oder gar deren Entstehung beim Pferd "B." nicht gesehen. Sie habe nicht gesehen, dass der Beschuldigte "B." geschlagen habe. Sie habe nie Pferde beim Beschuldigten gesehen, die Wunden dieser Art aufgewiesen hätten.