Auf die Frage, ob es sich dabei um Medikamente handle, die nur ein Tierarzt verabreichen könne, antwortet G., es gebe wohl kaum Medikamente, die nur ein Tierarzt verabreichen könne. Es gebe zahlreiche Möglichkeiten, wie man zu solchen Medikamenten kommen könne, allenfalls habe man noch übriggebliebene Medikamente (UA Reg. 2 Beil. 31). 4.7. L. L. war Angestellte beim Beschuldigten. Sie wollte Bedenkzeit, ob sie bereit war, Aussagen zu machen, verzichtete aber darauf bei der Polizei (UA Reg. 3 Beil. 12). Bei der staatsanwaltlichen Zeugeneinvernahme vom 4. Dezember 2018 sagte sie aus, sie sei von Januar bis September 2016 beim Beschuldigten tätig gewesen.