Für ihn sei das nicht der gleiche Zustand. Er könne [aber] nicht ausschliessen, dass die von ihm festgestellten Verletzungen bei "B." geblutet haben, als sie noch frischer gewesen seien (UA Reg. 2 Beil. 29). Er könne weder ausschliessen noch bestätigen, dass die vorgehaltenen Fotos "B." einen Tag vor seiner Begutachtung zeigten. Grundsätzlich sei es möglich. Ob es "B." gewesen sei, könne er nicht sagen. Es könnte auch ein anderes braunes Pferd sein. Ausgeschlossen sei es nicht. Er sei einfach ein bisschen überrascht von diesen Fotos. Er würde – unter Verweis auf seinen Bericht (vom 30. April 2016; UA Reg. 2 Beil. 33) – die von ihm festgestellten Verletzungen als übermässig bezeichnen.