Diesfalls würde man die Verletzungen jedoch eher bei den Kniefalten erwarten, nicht am Unterbauch (UA Reg. 2 Beil. 28). Auf den Vorhalt, wonach E. die Verletzungen als blutige Stellen beschrieben habe, antwortete G., er glaube, im Bericht "geschürft" geschrieben zu haben. Schürfung sei das Richtige Wort. Es habe Salbe darauf gehabt, man habe es ohnehin nicht so gut gesehen. Die Salbe habe er nicht entfernt. Auf Vorhalt zweier Fotos (UA Reg. 2 Beil. 34 f.) erwiderte G., auf seinen Fotos sehe es nicht so aus, es sei nicht gerade das Gleiche. Auf den vorgelegten Fotos habe es sogar noch Blut, das sei keine Schürfung. Für ihn sei das nicht der gleiche Zustand.