Auf Nachfrage gibt G. an, Fotos von den Verletzungen gemacht zu haben. Auf erneute Nachfrage wurde vereinbart, dass er diese Fotos der Staatsanwaltschaft per E-Mail zustellen werde. Er gehe davon aus, dass die festgestellten Verletzungen durch eine lange Peitsche entstanden seien, die am Ende kein "Fitzli" mehr gehabt habe. Es sei nicht unmöglich, dass festgestellten Verletzungen durch einen Sprung aus der Box entstanden seien. Diesfalls würde man die Verletzungen jedoch eher bei den Kniefalten erwarten, nicht am Unterbauch (UA Reg. 2 Beil.