Er sei am Vortrag der Einvernahme vom Beschuldigten angerufen worden. Er habe ihm gesagt, dass er heute hier eine Zeugenaussage machen komme. Dass er sich nicht unbedingt freue, aber komme. Über das Verfahren an sich hätten sie nicht gesprochen, es sei ein relativ kurzes Telefonat gewesen (UA Reg. 2 Beil. 26). Als er "B." im April 2016 untersucht habe, sei deren Allgemeinzustand ungestört gewesen. Das Pferd sei im Auslauf gestanden und habe an der Sonne gedöst. Auf Nachfrage, ob es Verletzungen aufgewiesen habe, antwortete G., "B." habe im Bereich der Kniefalten, Unterbauch und Sporenlage Veränderungen an der Haut gehabt.