"B." habe eine Decke getragen und Verletzungen auf Bauchhöhe aufgewiesen. Er habe die Box verlassen und einen Tierarzt aus der Region kontaktiert. Er habe vom Tierarzt weder einen Rapport noch eine Bescheinigung. Der Tierarzt habe keine besonderen Feststellungen gemacht; er habe die Verletzungen angeschaut und gepflegt (UA Reg. 2 Beil. 14 f.). Er habe den Beschuldigten gefragt, was passiert sei. Dieser habe ihm geantwortet, nichts Spezielles. Er habe nie klar geantwortet, was passiert sei. Er wolle präzisieren, dass "B. " ein sehr temperamentvolles Pferd sei. Auf Vorhalt von Fotografien erklärte H., er könne sein Pferd auf diesen nicht wiedererkennen.