Solche Vorfälle habe es sehr selten gegeben. Vielleicht hinten bei der Flanke sei die Körperstelle gewesen, bei dem eine Ader von "C." geplatzt gewesen sei. Diese Peitschenschläge habe der Beklagte "C." versetzt. "B." habe noch nie eine geplatzte Ader gehabt (UA Reg. 2 Beil. 7). Wenn "C." eine geplatzte Ader gehabt hat, sei diese gereinigt und desinfiziert worden. Genauso wie wenn die Pferde eine Wunde von draussen hätten, wenn sie sich auf die Füsse stünden oder von der Weide her. Wenn sie dort gewesen sei, habe sie die Wunden gereinigt und desinfiziert. Das sei sehr selten vorgekommen, vielleicht drei-, viermal.