Zu den Aussagen von K. und E., wonach sie die vom Beschuldigten zugefügten Verletzungen der Pferde jeweils versorgt habe, könne sie nichts sagen (UA Reg. 2 Beil. 6). In Bezug auf die Frage, ob sie bei "C." jemals Verletzungen habe feststellen können, die auf eine Misshandlung zurückgeführt werden könnten, stellte F. die Gegenfrage, was eine Misshandlung sei. Wenn die Pferde einmal eins mit der Peitsche bekämen, sei das für sie keine Misshandlung. Es könne es schon mal geben, dass eine Ader platze, wenn "C." eins mit der Peitsche bekommen habe. Solche Vorfälle habe es sehr selten gegeben.