Sie bestreitet die Aussagen von E., dass sie diejenige gewesen sein soll, die ihn im April 2016 auf die Verletzungen von "B." aufmerksam gemacht habe. "B." habe nie so ausgesehen wie die Fotos, die sie im V. gesehen habe (UA Reg. 2 Beil. 3 f.). F. verneinte die Aussagen von K.. Sie habe nie mitbekommen oder Hinweise dafür entdeckt, dass der Beschuldigte den Bauch von "B." blutig geschlagen habe. Zu den Aussagen von K. und E., wonach sie die vom Beschuldigten zugefügten Verletzungen der Pferde jeweils versorgt habe, könne sie nichts sagen (UA Reg. 2 Beil. 6).