Sie habe weder im April 2016 noch zu einem anderen Zeitpunkt Verletzungen bei "B." feststellen können, die auf Misshandlungen hätten zurückgeführt werden können. "B." sei einmal verletzt gewesen. Das sei vor drei bis viereinhalb Jahren gewesen, als sie etwas am Huf gehabt habe. Konfrontiert mit zwei Aussagen von Auskunftspersonen, wonach "B." sich 2016 beim Sprung aus einer Box verletzt habe und einmal Schürfwunden am Bauch gehabt habe, verneinte F. nach langem Überlegen, von Verletzungen zu wissen. Sie bestreitet die Aussagen von E., dass sie diejenige gewesen sein soll, die ihn im April 2016 auf die Verletzungen von "B." aufmerksam gemacht habe.