die Reithalle sei deswegen öfters für andere Reiter nicht zugänglich gewesen (UA Reg. 3 Beil. 11). In der Folge wirkte sie eingeschüchtert und stark beeindruckt vom Strafverfahren, worauf sie sich praktisch an nichts mehr erinnern konnte oder wollte. Die Sache habe ihr Leben kaputt gemacht (UA Reg. 4 Beil. 15). Der Beschuldigte hatte sie telefonisch mehrfach kontaktiert und zu beeinflussen versucht, sowie nach den Kontaktdaten von K. angefragt, weil dieser nicht zur Staatsanwaltschaft kommen solle, um Aussagen in der Schweiz zu machen (UA Reg. 7 Beil. 108 ff. und 112 ff.).