Auf die Nachfrage, ob das alles sei, antwortete K.: Grausam. Jeder müsse mit seinem Gewissen selber vereinbaren, was er da tue (UA Reg. 2 Beil. 114). Auf Ergänzungsfrage des Verteidigers, ob er der Vorladung der Staatsanwaltschaft auch gefolgt wäre, wenn ihm nicht Zwangsmassnahmen angedroht worden wären, antwortete K., dass wenn er nicht hätte hierherkommen müssen, er dann auch nicht gekommen wäre. Er glaube, es sei korrekt, wenn er da sei. Er habe durch Frau M. [Staatsanwalts-Assistentin] erfahren, dass eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten eröffnet worden sei. Er habe mit E. nicht darüber gesprochen, weshalb er nicht mehr beim Beschuldigten arbeite.