Er habe den Beschuldigten nicht auf die Misshandlungen angesprochen. Er wisse nicht, ob der Beschuldigte ihn und E. gesehen habe, denke aber schon. Sie seien in der Küche gewesen, es habe dort ein riesiges Fenster. Er sei sich zu 100 % sicher, dass der Beschuldigte eine braune Stute mit der Peitsche geschlagen habe, dass diese am Unterbauch blutige Verletzungen erlitten habe. Er habe noch weitere Vorfälle beobachtet, bei denen der Beschuldigte Pferde geschlagen habe, nicht aber, dass die Pferde blutig gewesen seien. Er habe hierfür keine Beweismittel wie Fotos etc. Auf Vorhalt zweier Fotos [UA Reg. 2 Beil. 118 f.] antwortete K., dass er diese nicht kenne und heute zum ersten Mal sehe.